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Das
Fundament des Rechts ist die Humanität.
Albert Schweitzer
Das
Zivilrecht oder Bürgerliche Recht umfasst die für jedermann
geltenden privatrechtlichen Regelungen. Gekennzeichnet ist dieser
Bereich von dem Prinzip der Gleichordnung und Selbstbestimmung,
welches besagt, dass sich die beteiligten privaten Bürger
gleichberechtigt gegenüber stehen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Privatperson zum Teil mächtige
Organisationen wie Banken oder Versicherungen, oder aber große
Konzerne u. ä. gegenüber
stehen, das Recht ist insoweit "blind", und behandelt
nach dem geltenden Gesetz "kleine" und "große" Leute
nach gleichem Maß.
Bei Streitigkeiten im Bereich des Zivilrechts haben sich alle den
gleichen Regeln zu unterwerfen, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen
oder wirtschaftlichen Stellung.
Diese bürgerlichen Streitigkeiten
werden im Regelfall vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen. Die arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten, d.h. Streitigkeiten über und aus einem Arbeitsverhältnis werden
vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Aber auch diese folgen weitgehend der
Verfahrensordnung des Zivilprozesses, der ZPO.
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