Gesamtschuldnerausgleich; BGH, Urteil v. 25.11.2009 - IV ZR 70/05
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.
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Gesamtschuldnerausgleich; BGH, Urteil v. 09.07.2009 - VII ZR 109/08
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70).
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Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft - dingliche Belastungen; BGH, Urteil v. 24.11.2009 - XI ZR 332/08
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen ist eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf seinem Grundbesitz ruhende valutierende, dingliche Belastung grundsätzlich wertmindernd zu berücksichtigen (im Anschluss an BGHZ 151, 34 ff.). Forderungen, die sowohl durch die dingliche Belastung als auch durch die Bürgschaft gesichert werden, sind nur zu berücksichtigen, soweit sie aufgrund der dinglichen Belastung nicht getilgt werden können.
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Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft - dingliche Belastungen; BGH, Urteil v. 16.06.2009 - XI ZR 539/07
Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende
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Ausfallhaftung
trifft.
Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen.
Die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung gemäß § 286 ff. InsO schließt eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf ruinöse Bürgschaften oder Schuldbeitritte finanzschwacher Ehepartner bzw. Lebenspartner nicht aus.
Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft - Darlegungs- und Beweislast; BGH, Urteil v. 09.10.2009 - V ZR 178/08
Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.
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Immobilienkauf - großer Schadenersatz - Eigenheimzulage; BGH, Urteil v. 12.11.2009 - VII ZR 233/08
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.
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Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch selbständig freiberuflich tätig sind; BGH, Urteil v. 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift; BGH, Urteil v. 17.09.2009 - Xa ZR 40/08
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine nach § 309 Nr. 5 Alt. 1 Buchst. a BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zur Entrichtung des Beförderungsentgelts eine Belastungsermächtigung für ein Kreditkartenkonto oder eine Einzugsermächtigung für ein Bankkonto erteilen muss und andere Zahlungswege nach den vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen sind. Eine derartige Klausel ist auch nicht als Preisnebenabrede wirksam.
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Rückabwicklung eines Kaufvertrages - Nutzungswertersatz; BGH, Urteil v. 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.
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Aufrechnungsverbot - vorsätzlich begangene unerlaunte Handlung; BGH, Urteil v. 13.09.2009 - VI ZA 13/09
Das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gilt auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis resultieren.
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Parken auf fremden Grund und Boden; BGH, Urteil v. 05.06.2009 - V ZR 144/08
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der
unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann
er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.
Entgeltklausel - AGB-Sparkassen unwirksam; BGH, Urteil v. 21.04.2009 - XI ZR 78/08 und XI ZR 55/08
Die dem Muster von Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse 'Soweit nichts anderes
vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung
der Marktlage (z.B. Veränderung des allge-meinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß § 315 des
Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbarem billigen Ermessen festgelegt und geändert.' ist im Bankverkehr mit
Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Das gilt ebenso für das in der Klausel enthaltene Zinsänderungsrecht. Auch Zinsanpassungsklauseln im Kreditgeschäft von Kreditinstituten müssen den allgemeinen Anforderungen an Preisanpassungsklauseln genügen.
Kontrolle Minderjähriger - hier 7 1/2 Jahre; BGH, Urteil v. 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 ½ Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht
gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.
Kontrolle Minderjähriger - hier 5 1/2 Jahre; BGH, Urteil v. 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 ½ Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.
Haftung für Verletzungshandlungen Dritter im Internet; BGH, Urteil v. 11.03.2009 - I ZR 114/06
Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen,
nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff
gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer
unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen
werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
Standzeit von Gebrauchtwagen - Sachmangel?; BGH, Urteil v. 10.03.2009 - VIII ZR 34/08
Für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren
Standzeit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln ist, ist - anders als bei der Standzeit eines
Jahreswagens bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung - grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen, sondern
darauf, ob bei dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind und die gleichartige
Fahrzeuge ohne entsprechende Standzeit üblicherweise nicht aufweisen.
Zur nachvertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung - Kundendaten; BGH, Urteil v. 26.02.2009 - I ZR 28/06
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn
darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke
verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat.
Allgemeine Geschäftsbedinungen im Reiserecht - Verkürzung der Verjährung; BGH, Urteil v. 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in
zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag
zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig
übermittelt.
Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche
des Reisenden wegen eines Mangels der Reise abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des
§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten
Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.
Bewieslast bei fehlgeschlagener Nachbesserung; BGH, Urteil v. 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat,
trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung
ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder
auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht,
so geht das zu Lasten des Käufers.
Zur Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; BGH, Urteil v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne
frühestens,
wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor
Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben
, widerspricht
nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F.
Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden
Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.
Kein Nutzungsentgelt bei Rückgabe der Kaufsache bei Verbrausgüterkauf; BGH, Urteil v. 16.11.2008 - VIII ZR 200/05
§ 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften
vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 – Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs
(§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über
den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften
Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen
Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
Zur Bemessung der Minderung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug von
einer ansonsten mangelfrei durchgeführten Reise; BGH, Urteil v. 15.07.2008 - X ZR 93/07
Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt,
eine Minderung rechtfertigen, die nicht auf den anteiligen Reisepreis
für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist.
Zum Innenausgleich zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern;
BGH, Urteil v. 09.12.2008 - XI ZR 588/07
Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Deliktsklagen;
BGH, Urteil v. 27.05.2008 - VI ZR 69/07
Verschreibt ein Arzt in der Schweiz einem in Deutschland wohnhaften
Patienten Me-dikamente, die am Wohnort des Patienten zu schweren Nebenwirkungen
führen, über die der Arzt den Patienten nicht aufgeklärt
hat, so ergibt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte
für eine auf deliktische Ansprüche gestützte Klage aus Art.
5 Nr. 3 LugÜ, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn eine ärztliche
Heilbehandlung, die - mangels ausreichender Aufklärung - ohne wirksame
Einwilligung des Patienten erfolgt, führt nur dann zur Haftung des
Arztes, wenn sie einen Gesundheitsschaden des Patienten zur Folge hat.
Anrechnung von Vertragsstrafe auf Schadensersatz; BGH, Urteil v. 08.05.2008
- I ZR 88/06
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe
nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen,
als Interessenidentität besteht. Zwischen dem Anspruch auf Zahlung einer
Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten, die
durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht
keine solche Identität.
Kostenerstattung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen; BGH, Urteil v.
08.05.2008 - I ZR 83/06
Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
geltend machen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der
Abmahnung, kann es grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch
dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung
verfügt.
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unfallklagen mit Auslandsbezug;
BGH, Urteil v. 06.05.2008 - VI ZR 200/05
Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember
2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden:
EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO kann der Geschädigte,
der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines
Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern
eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen
Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat.
Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede; BGH, Urteil
v. 28.04.2008 - VII ZR 140/07
Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig
ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21.
Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR
2001, 175).
Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und
hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig
treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des
Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe
zur Gesamtnichtigkeit des Werk-vertrags.
Zum Schadenersatz von dem Wiederbeschaffungswert übersteigenden
Reparaturkosten; BGH, Urteil v. 22.04. 2008 - VI ZR 237/07
Der Geschädigte kann auch nach einer vollständigen und fachgerechten
Reparatur zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert
um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten im Regelfall nur
verlangen, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt.
Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Formularvertrages;
BGH, Urteil v. 15.04.2008 - X ZR 126/06
Im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen
Verbraucher-vertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs-
und Beweislast dafür, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden
sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren
Inhalt nehmen konnte.
Zum Beginn der Verjährung; BGH, Urteil v. 19.03.
2008 - III ZR 220/07
Die für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr.
2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den
anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners setzt
grundsätzlich keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus. Das
gilt auch für Bereicherungsansprüche nach den §§ 812
ff. BGB (hier: Rückforderung der vertraglichen Vergütung wegen
Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz).
Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn
der Fahrzeughändler das Altfahrzeug des Käufers übernommen und
einen dafür noch laufenden Kredit abgelöst hat; BGH, Urteil v. 20.02.
2008 - VIII ZR 334/06
Nach der Rechtsprechung des unter anderem für das Kaufrecht zuständigen
VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kann der Käufer eines Kraftfahrzeugs,
der für einen Teil des Kaufpreises einen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben
hat, bei Rückgängigmachung des Vertrags nicht den für seinen
Altwagen angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Altwagen
selbst zurückverlangen. Dies gilt nach dem heute verkündeten Urteil
des Senats auch dann an, wenn die Parteien vereinbaren, dass der Käufer
eines Neufahrzeugs zwar den vollen Kaufpreis zu entrichten hat, der Verkäufer
aber das Altfahrzeug des Käufers übernimmt und einen dafür
noch laufenden Kredit ablöst.
Zur Verjährung von Einlagenforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht;
BGH, Urteil v. 11.02. 2008 - II ZR 171/06
Der BGH bestätigt, die - für zahlreiche
Altfälle relevante - sprachlich misslungene Überleitungsvorschrift
des Art. 229 § 12 Abs. 2 EGBGB sei schon aus verfassungsrechtlichen
Gründen dahingehend zu verstehen, dass in die durch das Verjährungsanpassungsgesetz
neu eingeführte zehnjährige Verjährungsfrist für Einlageforderungen
(§ 19 Abs. 6 GmbHG) frühestens der Zeitraum seit dem 1. Januar 2002
und nicht etwa der bereits ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Einlageanspruchs
im Jahre 1989 verstrichene Zeitraum einzurechnen sei.
Schadensersatzpflicht bei risikobehafteten Sportwettbewerben;
BGH, Urteil v. 29.01. 2008 - VI ZR 98/07
Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem
Gefahren-potential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers
für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers
ausgeschlossen ist, gilt nicht, soweit Versicherungsschutz besteht (Fortführung
von BGHZ 154, 316 ff. = Urteil v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02).
Danach (BGHZ 154,316 ff.) sind bei sportlichen Wettbewerben
mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch
bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger
Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht, die
Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche - nicht
versicherten - Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, die er
ohne gewichtige Regelverletzung verursacht. Grund dafür ist, dass bei
solchen Veranstaltungen jeder Teilnehmer durch die typischen Risiken in
gleicher Weise betroffen ist und es mehr oder weniger vom Zufall abhängt,
ob er bei der Veranstaltung durch das Verhalten anderer Wettbewerber zu
Schaden kommt oder anderen selbst einen Schaden zufügt.
Schadensersatzansprüche des Verkäufers bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen;
BGH, Urteil v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Verkäufer ein Anspruch
auf Schadensersatz zusteht, wenn der Käufer mit seiner Aufforderung
zur Mangelbeseitigung eine vertragliche
Pflicht schuldhaft verletzt (§ 280 Abs. 1 BGB). Ein unberechtigtes
Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz
verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig
nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt,
sondern die Ursache für
die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich
liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen,
nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen,
ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen
ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist.
Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer
Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer
schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich
sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der
Prüfungspflicht
des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich
auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die
unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.
Internet-Vertragsfallen: IQ-Test, Flirtportal, Berufswahltest, Lebenserwartungstest & Co
im PAngV-Check - Der Verbraucher muss nicht davon ausgehen, Angaben zur Entgeltpflicht
in AGB suchen zu müssen. Zu den Anforderungen an einen Sternchenhinweis
i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV.; LG Hanau, Urteil v. 07.12.2007 - 9 O 870/07
Nach dem Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs.
6 PAngV) muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet,
leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der
Preis und alle seine Bestandteile müssen sich entweder in unmittelbarer
räumlicher Nähe zu der Werbung befinden oder der Nutzer muss jedenfalls
in unmittelbarer räumlicher Nähe unzweideutig zu dem Preis mit
allen Bestandteilen hingeführt werden. Zwar kann im Internet eine Preisinformation
grundsätzlich, zur Erhaltung der Übersichtlichkeit, innerhalb
einer Seitenhierarchie gegeben werden, durch die sich der Nutzer
hindurch
klickt
oder scrollt. Dies ist dem durchschnittlich verständigen
und aufgeklärten Internetnutzer auch bekannt. Der aus § 1 Abs.
1 PAngV folgenden Pflicht zur vollständigen Angaben der Endpreise kann
hierbei grundsätzlich (vergleichbar wie in der Printwerbung) durch das
Setzen eines Sternchenhinweises nachgekommen werden, solange das Gebot gewahrt
ist, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht
und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird.
Eine Preisangabe (nur) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
wird den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV nicht gerecht. Dies gilt
vor allem, wenn diese nicht auf der Angebotsseite selbst abgedruckt
sind und durch einen Link aufgerufen werden müssen. Zwar widerspricht
allein die Tatsache, dass ein Aufruf über einen Link notwendig ist,
nicht der erforderlichen (Preis-) Klarheit. Gleichwohl muss der Verbraucher
nicht damit rechnen, dass sich in AGB Preisangeben befinden, wenn der
Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende, weitergehende
Preisinformation enthält.
Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht
des Vertrages, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss,
diese in AGB suchen zu müssen.
Ein Sternchen, das sich lediglich an einer Aufforderung befindet
alle Datenfelder einer Anmeldeoption (Anmeldeformular) vollständig auszufüllen
ist nicht geeignet durch einen zugehörigen Sternchenhinweis eine ausreichende
Preisklarheit i.S.d. § 1 Abs. 6 PAngV herzustellen, da der Verbraucher
in diesem Zusammenhang keine Hinweis auf eine Vergütungspflicht erwarten
wird, sondern allenfalls zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit
dem Ausfüllen der betreffenden Anmelde- und Formularfelder. Gleiches
gilt für einen Sternchen das sich an dem Wort Anmeldung
befindet,
wenn dies räumlich unmittelbar mit einem Formularfeld (hier: Adressfeld)
platziert ist und umso mehr, wenn Sternchen und Sternchenhinweis durch
einen auffälligen und unübersehbaren Button (hier:
Startbutton
)
durchbrochen wird.
Ein Sternchenhinweis in dem Preisangaben gemacht werden, genügt dann
nicht den Anforderungen der § 1 Abs. 6 PAngV, wenn es sich um einen
Fließtext handelt, der aus mehreren Sätzen besteht, in dem zunächst
nur auf die Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hingewiesen wird
und die Preisangabe demgegenüber erst im letzten Satz am unteren Ende
der Webseite, ohne Bildung eines weiteren Absatzes oder einer ähnlichen
Hervorhebung, enthalten ist. Allein der Fettdruck der Preisangabe reicht
bei kleiner Schriftart und einer solchen Stellung des Textes nicht
zur Erfüllung
des Gebots der Preisklarheit aus.
Der durchschnittliche Internetnutzer muss nicht ohne weiteres mit
einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot (hier: diverse
Test und Portalangebote) rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen
durchaus auch kostenlos angeboten werden.
AGB-Kontrolle der Vertragstrafen Regelung im Bauvertrag; BGH, Urteil
v. 06.12.2007 -VII ZR 28/07
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers,
nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung
des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von
0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den
Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH,
Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 79/98, BauR 1999, 645) .Eine Klausel
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss
an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungs-frist
folgende Regelung enthält:
`Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht
durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen.Bei Überschreitung
der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3
% der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch
10 % der Schlussrechnungssumme.´
ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
Nachweis des Integritätsinteresse bei Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert;
BGH, Urteil v. 13.11.2007 - VI ZR 89/07
Der Geschädigte, der Ersatz des Reparaturaufwands über dem
Wiederbeschaffungswert verlangt, bringt sein für den Zuschlag von bis
zu 30% ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig dadurch
hinreichend zum Ausdruck, dass er das Fahrzeug nach der Reparatur für
einen längeren Zeitraum nutzt.
Im Regelfall wird hierfür ein Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen sein,
wenn nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen.
Telefonsexdienstleistungen und Sittenwidrigkeit; BGH, Urteil v. 08.11.2007 - III ZR 102/07
Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von
sogenannten Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des Gesetzes
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001
(BGBl. I S. 3983) nicht mehr mit Erfolg der Einwand der Sittenwidrigkeit
entgegengehalten werden.
Informationspflichten im Fernabsatz; BGH, Urteil v. 04.10.2007 - I ZR
22/05
Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen
wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.
Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren
oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften,
braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV
auf diesen Umstand und auf den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen
hinzuweisen.
Maßgeblichkeit regional ermittelter Restwertangebote;
BGH, Urteil v. 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten
bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug
nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven
Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten
für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen.
Unverschuldete Versäumnis der Ausschlussfrist im Reisevertragsrecht; BGH, Urteil v. 12.06.2007 - X ZR 87/06
Die Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel
darstellen.
Eine § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV genügende Verweisung des Reiseveranstalters
auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB
muss zumindest einen Hinweis auf die Existenz von Ausschlussfristen und auf
deren Fundstelle im Prospekt enthalten.
Der Ersatz von Angaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs.
1 BGB in der Reisebestätigung durch Verweisung auf den Prospekt setzt
zumindest bei einer Buchung im Reisebüro voraus, dass der Reiseveranstalter
dem Reisenden den Prospekt ausgehändigt hat.
Wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist
des § 651g Abs. 1 BGB nicht erfüllt hat, besteht eine widerlegliche
Vermutung dafür, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt
ist.
Die Versäumung der Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB ist entschuldigt,
soweit der Reisende gesundheitliche Spätschäden geltend macht, die
für ihn persönlich bis zum Fristablauf nicht vorhersehbar waren.
Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels
Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach
Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen,
wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist
hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung
von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03). Dafür trägt der Reiseveranstalter
die Darlegungs- und Beweislast.
Haftung nahestender Personen für Kapitalanlageberatung; BGH, Urteil v. 19.04.2007 - III ZR 75/05
Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze
(Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung) sind nicht ohne
weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten)
Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt,
einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen.
Umfang einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung; BGH, Urteil v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers
im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert,
entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
Kontopfändungsschutz auch für Sozialleistungen; BGH, Beschluss
v. 20.12.2006 - VII ZB 56/06
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren
Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender
Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.