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Insolvenzrecht
Seit
1999, dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) besteht für
Verbraucher und auch für Schuldner mit einer geringfügigen
selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit die Möglichkeit,
unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbraucherinsolvenzverfahren
durchzuführen.
Insolvenzgrund ist bei natürlichen Personen die Zahlungsunfähigkeit und bei juristischen Personen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Maxime des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige
Befriedigung aller Gläubiger. Im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens
erfolgen zumeist Vermögensverlagerungen, die diesem Zweck
nicht entsprechen. Der Insolvenzverwalter kann derartige Rechtshandlungen
mithilfe der Insolvenzanfechtung beseitigen.
Aufgrund meiner 4 1/2 jährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter
auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes ist es mir möglich,
sowohl die Interessen von Schuldnern, Gläubigern oder Insolvenzverwaltern
optimal zu verfolgen.
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