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Insolvenzrecht


Seit 1999, dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) besteht für Verbraucher und auch für Schuldner mit einer geringfügigen selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen.

Insolvenzgrund ist bei natürlichen Personen die Zahlungsunfähigkeit und bei juristischen Personen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Maxime des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger. Im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens erfolgen zumeist Vermögensverlagerungen, die diesem Zweck nicht entsprechen. Der Insolvenzverwalter kann derartige Rechtshandlungen mithilfe der Insolvenzanfechtung beseitigen.

Aufgrund meiner 4 1/2 jährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes ist es mir möglich, sowohl die Interessen von Schuldnern, Gläubigern oder Insolvenzverwaltern optimal zu verfolgen.

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