Eigenantrag - Rücknahmefiktion; BGH, Beschluss v. 22.10.2009 - IX ZB 195/08
Die Rücknahmefiktion ist auch dann unanfechtbar, wenn das Insolvenzgericht, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, dem Schuldner erfüllbare Auflagen unterbreitet, die dieser innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erfüllt; in jeder Hinsicht rechtmäßig müssen sie nicht sein.
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Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages - Karenzentschädigung; BGH, Urteil v. 08.10.2009 - IX ZR 61/06
Kündigt der Insolvenzverwalter den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers der Schuldnerin (GmbH), ohne dass beiderseits weitere Erklärungen abgegeben wurden, so ist der Anspruch des gekündigten Geschäftsführers auf Karenzentschädigung aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot keine Masseschuld.
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Leistung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner; BGH, Urteil v. 16.07.2009 - IX ZR 118/08
Ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse zu erfüllen war, so wird der Leistende nicht befreit, wenn er zu einer Zeit, als er den Leistungserfolg noch zu verhindern vermochte, von der Verfahrenseröffnung Kenntnis erlangt hat.
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Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.07.2009 - IX ZR 126/08
Der Absonderungsberechtigte wird in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nur dann bei der
Verteilung berücksichtigt, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des
Schlussverzeichnisses eine Erklärung gemäß § 190 Abs. 1 InsO abgegeben hat.
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Berücksichtigung des Absonderungsberechtigten; BGH, Urteil v. 02.04.2009 - IX ZR 23/08
Die Masse haftet absonderungsberechtigten Gläubigern, die auf ihr Recht nicht verzichtet haben, auch dann nur in
Höhe des bei der abgesonderten Befriedigung erlittenen Ausfalls, wenn der Insolvenzverwalter den mit dem
Absonderungsrecht belasteten Gegenstand aus der Masse freigegeben hat.
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Einziehungsrecht sicherungshalber abgetretener Forderungen; BGH, Urteil v. 24.03.2009 - IX ZR 112/08
Das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen kann durch Vereinbarung von
Sicherungsgläubiger und Drittschuldner nicht ausgeschaltet werden und umfasst auch die Berücksichtigung aufrechenbarer
Gegenforderungen.
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Zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters; BGH, Urteil v. 11.07.2002 - IX ZR 262/01
Der Insolvenzverwalter darf eine vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
sicherungshalber abgetretene Forderung auch dann verwerten,
wenn die Abtretung dem Drittschuldner angezeigt worden ist.
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Kündigung der Mietgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft; BGH, Urteil v. 19.03.2009 - IX ZR 58/08
Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das
insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.
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Vollstreckungsverbot für aus Insolvenzmasse freigegebene Gegenstände; BGH, Urteil v. 12.02.2009 - IX ZB 112/06
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der
Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des
§ 89 Abs. 1 InsO.
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Verfahrensart - geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH;
BGH, Urteil v. 12.02.2009 - IX ZB 215/08
Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige
wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die
GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.
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Ansprüche der ZVK auf Sozialkassenbeiträge nach Insolvenz eines Einzelunternehmers;
BAG, Urteil v. 05.02.2009 - 6 AZR 110/08
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermgen eines Einzelunternehmers, der einen
Betrieb des Bauhauptgewerbes betrieben hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren
Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies
gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellt und allen
Arbeitnehmern kündigt. In diesem Fall schuldet der Insolvenzverwalter der
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) die Sozialkassenbeiträge bis zur rechtlichen
Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse. Daran ändert grundsätzlich auch eine Freigabe
des Betriebsvermögens des Schuldners nichts. Soweit es nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
unpfändbar ist, hat die Freigabe nur deklaratorische Bedeutung. Im Übrigen führt die Freigabe
allein nicht zu einem Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Schuldner.
Anforderungen an Forderungsanmeldung; BGH, Urteil v. 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren setzt die schlüssige Darlegung
des Lebenssachverhalts voraus, aus dem der Gläubiger seinen Zahlungsanspruch herleitet. Handelt es sich um die
Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen, ist der Darlegungslast für jede Einzelforderung zu genügen.
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Entspricht die Anmeldung einer Forderung nicht den zu beachtenden Mindestanforderungen oder wird der Forderungsgrund nach der
Anmeldung ausgetauscht, erfordert die Zulässigkeit der Forderungsfeststellungsklage sowohl eine Neuanmeldung als auch
die Durchführung eines hierauf bezogenen Prüfungstermins.
Aufhebung der Kostenstundung; BGH, Beschluss v. 08.01.2009 - IX ZB 167/08
Auch unvollständige Angaben des Schuldners, die ein falsches Gesamtbild vermitteln, können
zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führen.
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Eine Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben setzt voraus,
dass diese für die Stundungsbewilligung ursächlich waren.
Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters;
BGH, Beschluss v. 16.10.2008 - IX ZB 77/08
Im eröffneten Insolvenzverfahren kann dem Schuldner, der eine
natürliche Person ist, bei Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters
nach § 148 Abs. 2 InsO auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a
ZPO gewährt werden, jedenfalls soweit dies zur Erhaltung von Leben
und Gesundheit des Schuldners erforderlich ist.
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Masseunzulänglichkeit - Neumasseverbindlichkeit; BGH, Beschluss
v. 09.10.2008 - IX ZB 129/07
Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit
einzustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt
werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen.
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Insolvenzantrag - einseitige Erledigungserklärung; BGH, Beschluss v. 25.09.2008 - IX ZB 131/07
Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig
für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche
die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten
des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34
Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar.
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Prüfungsumfanng bei Eingehung von Masseverbindlichleiten; BGH,
Urteil v. 25.09.2008 - IX ZR 235/07
Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,
ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten
Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich
auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche.
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Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; BGH, Urteil v. 17.07.2008
- IX ZR 96/06
Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut
ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung
der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis
braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden
zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen.
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Begehrt der Sicherungsnehmer im Wege der Teilklage von dem Insolvenzverwalter
Auskehr des bei der Versteigerung des Sicherungsguts erzielten Verwertungserlöses,
hat er zur Substantiierung der Klageforderung die im Einzelnen veräußerten
Gegenstände und den darauf jeweils entfallenden Verwertungserlös
zu bezeichnen.
Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Urteil v. 17.07.2008 - IX ZR
132/07
Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf
Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung
erfasst.
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Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Beschluss v. 16.10.2008 - IX ZR
46/08
Das Recht eines Grundpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung umfasst auch die nach
Insolvenzeröffnung entstandenen Kosten.
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Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Eröffnungsbeschluss nach Eigenantrag
des Schuldners; BGH, Beschluss v. 17.07.2008 - IX ZB 225/07
Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren
eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch
dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens
nicht deckenden Masse gestützt wird.
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Massefreies Vermögen/Einkommen des Schuldners; BGH, Urteil
v. 10.07.2008 - IX ZR 118/07
Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1 SGB I eine insolvenzrechtlich
unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Vermögen
des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder
im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzugehen.
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Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren
unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teilweise
für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus anderen
Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der Verwalter
oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jedenfalls
ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt.
Antragsrücknahme nach Änderungen in der Geschäftsführung; BGH, Urteil
v. 10.07.2008 - IX ZB 122/07
Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem
abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen,
wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt.
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Herausgabeverpflichtung einer Mietwohnung; BGH, Urteil v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07
Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes
Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung
in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran
für die Masse ein Recht beansprucht.
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Herausgabeverpflichtung einer Mietsache; BGH, Urteil v. 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Wenn der Insolvenzverwalter zur Räumung eines Grundstücks rechtskräftig verurteilt worden ist, kann er
durch die Freigabe des Grundstücks nicht mehr bewirken, dass diese Masseverbindlichkeit erlischt.
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Ansprüche bei unberechtigter Veräußerung einer fremden Sache durch den
Insolvenzverwalter; BGH, Urteil v. 08.05.2008 - IX ZR 229/06
Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache
der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt,
kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.
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Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine
umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte
die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf
einen Wegfall der Bereicherung berufen.
Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters;
BAG, Urteil v. 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
Der Insolvenzverwalter war auch vor der zum 1. Juli 2007 in Kraft
getretenen Änderung des § 35 InsO berechtigt, nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch
tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit
des Schuldners benötigten Betriebsmittel aus dem Beschlag der Masse
freizugeben. Wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem
Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295
Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge
geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche
der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten
Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen.
Zum Schicksal sicherungsübereignetem Vorbehaltsgut; BGH, Urteil v. 27.03.2008 - IX ZR 220/05
Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der
Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert,
kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers
nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich
zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
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Anforderungen an die Tagesordnung der Gläubigerversammlung;
BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 104/07
Die öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung der Gläubigerversammlung
muss die Beschlussgegenstände zumindest schlagwortartig bezeichnen.
Unwirksamkeit insolvenzzweckwidriger Vereinbarungen; BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 68/06
Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose
Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung
zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung,
ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen
des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen
Gläubigerbefriedigung (vgl. § 1 Satz 1 InsO) offenbar zuwiderlaufen, bei denen
der Verstoß also für einen verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich
ist. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur
unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind.
Nachrangigkeit der Forderung aus Gewinnzusage; BGH, Urteil v. 13.03.2008 - IX ZR 117/07
Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage
in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.
Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 12.03.2008
- 10 AZR 148/07
Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen
Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung
i.S.v. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender
Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse
ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
im Einzelvollstreckungsverfahren. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht
die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände.
Aufrechnung in massearmen Insolvenzverfahren; BFH, Urteil v. 04.03.2008
- VII R 10/06
Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach
Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht
zur Aufrechnung gestellt werden. Auch eine Aufrechnung gegen einen
Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für
den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht
zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht
nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII
R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323).
Prozesskostenhilfe bei Masseunzulänglichkeit; BGH, Beschluss v. 28.02.2008
- IX ZB 147/07
Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt
worden ist.
Zweites Insolvenzverfahren über Schuldnervermögen; AG Göttingen, Beschluss
v. 26.02.2008 - 74 IN 304/07
Während eines laufenden Insolvenzverfahren kann ein erneutes Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. Dies kommt insbesondere
in Betracht, wenn ein selbständig tätiger Schuldner einen freigegebenen
Geschäftsbetrieb fortführt und Anfechtungsansprüche vorliegen.
Insolvenzverwalterbestellung und Insolvenzstraftat; BGH, Beschluss v. 31.01.2008 - III ZR 161/07
Eine Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat steht der Bestellung eines
Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter im Allgemeinen ohne Rücksicht dar-auf
entgegen, ob die Tat im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des
Rechtsanwalts stand.
Schadenersatz bei Insolvenzverschleppung; BGH, Urteil v. 18.12.2007 - VI ZR 231/06
Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer
einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung
auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch,
so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch
bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes
Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundes-agentur darlegungs-
und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen
zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines
rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten.
Kosten bei Nichteröffnung des Verfahrens; BGH, Urteil v. 13.12.2007 -
IX ZR 196/06
Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet
worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen
Vergütungsanspruch gegen den Schuldner.
Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über die
Kosten des Verfahrens
nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters
(vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag
auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens)
aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden
ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch
das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten
auferlegt werden.
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Insolvenzantrag - Insolvenzgrund; BGH, Beschluss v. 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich
gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.
Geschäftsführerhaftung - Überschuldung und Sorgfalt;
BGH, Urteil v. 29.11.2007 - II ZR 262/06
Der Insolvenzverwalter genügt seiner Darlegungslast zum
Merkmal der Überschuldung, wenn er eine Handelsbilanz mit dem
Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages
vorlegt und erläutert, ob und gegebenenfalls welche Abweichungen nach
Insolvenzrecht bestehen und dass danach eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Dabei hat er auf den
Gegenvortrag des beklagten Geschäftsführers einzugehen.
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind
dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar
i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, wenn durch sie größere
Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen (vgl.
BGHZ 146, 264, 274f. m. Nachw.).
Abfindungsanspruch in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 27.09.2007 - 6 AZR
975/06
Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner
und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38
InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst
nach Insolvenzeröffnung entsteht.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende KfZ-Steuern sind Masseschulden; BFH,
Urteile v. 29.08.2007 - IX R 4/07 und IX R 58/06
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist
auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1
InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners
befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung des BFH-Urteils
vom 18.12.1953 - II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III
1954, 49).
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer
ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1
InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter
keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat (Ergänzung zum BFH-Urteil
vom 29.08.2007 -IX R 4/07).
Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210
InsO anzeigt, ist das Finanzamt nicht daran gehindert, ihm gegenüber
nach Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festzusetzen.
Aufrechnung mit dem Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren;
BFH, Urteil v. 17.4.2007 - VII R 34/06
Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der eigenen
Nutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des
betreffenden Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers
gegen diesen Anspruch unzulässig.
Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase;
BFH, Urteil v. 21.11.2006 - VII R 1/06
Ansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners auf Erstattung von Einkommensteuer
gehören nicht zu den in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder
abgetretenen Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder
an deren Stelle tretende laufende Bezüge (Anschluss an das BGH-Urteil
vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391).
BFH, Beschluss v. 16.05.2008 - VII S 11/08 (PKH)
Wird am Ende der sog. Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt,
wirkt diese zwar gemäß § 301 Abs. 1 InsO gegen alle Insolvenzgläubiger.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es einem Insolvenzgläubiger vor Erteilung
der Restschuldbefreiung verwehrt ist, gegen Ansprüche, die der Schuldner
während der Wohlverhaltensphase erwirbt, die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen
zu erklären. Dass im Streitfall § 294 Abs. 3 InsO der Aufrechnung
durch das FA während der Wohlverhaltensphase entgegensteht, hat das
FG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats,
wonach Steuererstattungsansprüche nicht zu den an den Treuhänder
abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis
oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehören (Senatsurteil
vom 21. November 2006 VII R 66/05, BFH/NV 2007, 1066), zutreffend verneint.
Anmeldung titulierter Forderungen zur Insolvenztabelle; BGH, Urteil v. 01.12.2005 - IX ZR 95/04
Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im
Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.
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Zulässigkeit des Insolvenzantrages; BGH, Beschluss v. 12.12.2002 - IX ZB 426/02
Für die Zulässigkeit eines Eröffnungsantrags des Schuldners ist erforderlich,
aber auch genügend, dass er Tatsachen mitteilt, welche die wesentlichen Merkmale
eines Eröffnungsgrunds erkennen lassen.
Volltext
Genügt der Eröffnungsantrag des Schuldners diesen Anforderungen nicht, muß
das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam machen und dem
Schuldner aufgeben, diese binnen angemessener Frist zu beheben. Insoweit
darf der Schuldner nicht darauf verwiesen werden, die amtlichen Formulare
gemäß der nach § 305 Abs. 5 Satz 1 InsO erlassenen Verordnung zur Einführung
von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren
(VbrInsVV) vom 17. Februar 2002 zu benutzen.
Läßt der Schuldner den gerichtlichen Hinweis innerhalb der ihm gesetzten Frist
unbeachtet, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass zuvor
von Amts wegen Ermittlungen angestellt werden müssen. Die Amtsermittlungspflicht
des Insolvenzgerichts setzt einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus.