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Urteile zum Insolvenzrecht



Masseunzulänglichkeiten - Neumasseverbindlichkeit; BGH, Beschluss v. 09.10.2008 - IX ZB 129/07
"Macht der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit glaubhaft, dass eine danach entstandene, als Neumasseverbindlichkeit ein-zustufende Kostenerstattungsforderung aus der Masse nicht befriedigt werden kann, darf gegen ihn ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht ergehen." Volltext

Insolvenzantrag - einseitige Erledigungserklärung; BGH, Beschluss v. 25.09.2008 - IX ZB 131/07
"Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des Antrags feststellt und dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sofortige Beschwerde nach §§ 6, 34 Abs. 2 InsO statt; § 91a ZPO ist nicht anwendbar." Volltext

Prüfungsumfanng bei Eingehung von Masseverbindlichleiten; BGH, Urteil v. 25.09.2008 - IX ZR 235/07
"Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche." Volltext

Verwertung von Sicherungsgut in der Insolvenz; BGH, Urteil v. 17.07.2008 - IX ZR 96/06
"Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen.
Begehrt der Sicherungsnehmer im Wege der Teilklage von dem Insolvenzverwalter Auskehr des bei der Versteigerung des Sicherungsguts erzielten Verwertungserlöses, hat er zur Substantiierung der Klageforderung die im Einzelnen veräußerten Gegenstände und den darauf jeweils entfallenden Verwertungserlös zu bezeichnen." Volltext

Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Urteil v. 17.07.2008 - IX ZR 132/07
"Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Ansprüche auf Kosten und Zinsen werden von dem Recht auf abgesonderte Befriedigung erfasst." Volltext
Umfang des Absonderungsrechtes; BGH, Beschluss v. 16.10.2008 - IX ZR 46/08
"Das Recht eines Grundpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung umfasst auch die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kosten." Volltext

Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Eröffnungsbeschluss nach Eigenantrag des Schuldners; BGH, Beschluss v. 17.07.2008 - IX ZB 225/07
"Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist eine von dem Schuldner dagegen eingelegte Beschwerde auch dann unzulässig, wenn sie auf die Rüge einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse gestützt wird." Volltext

Massefreies Vermögen/Einkommen des Schuldners; BGH, Urteil v. 10.07.2008 - IX ZR 118/07
"Hat die Sozialversicherung nach § 52 Abs. 1 SGB I eine insolvenzrechtlich unzulässige Verrechnung vorgenommen, die sich auf das massefreie Vermögen des Schuldners bezieht, ist der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren nicht verpflichtet, hiergegen vorzugehen.
Zieht der Insolvenzverwalter oder Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren unpfändbare Versorgungsbezüge des Schuldners ein, die dieser teilweise für sich beansprucht, weil das an ihn ausgezahlte Einkommen aus anderen Einkommensquellen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, muss der Verwalter oder Treuhänder dafür Sorge tragen, dass dem Schuldner jedenfalls ein Beitrag in Höhe der Pfändungsgrenze verbleibt." Volltext

Antragsrücknahme nach Änderungen in der Geschäftsführung; BGH, Urteil v. 10.07.2008 - IX ZB 122/07
"Der verbliebene Geschäftsführer der GmbH kann den von dem abberufenen Geschäftsführer vor seiner Abberufung gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 InsO zurücknehmen, wenn sich dies nicht als rechtsmissbräuchlich darstellt." Volltext

Herausgabeverpflichtung einer Mietwohnung; BGH, Urteil v. 19.06.2008 - IX ZR 84/07
"Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht." Volltext

Ansprüche bei unberechtigter Veräußerung einer fremden Sache durch den Insolvenzverwalter; BGH, Urteil v. 08.05.2008 - IX ZR 229/06
"Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.
Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung berufen." Volltext

Haftung der Insolvenzmasse nach Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters; BAG, Urteil v. 10.04.2008 - 6 AZR 368/07
"Der Insolvenzverwalter war auch vor der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Änderung des § 35 InsO berechtigt, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einzelkaufmännisch tätigen Schuldners die unmittelbar für die selbständige Erwerbstätigkeit des Schuldners benötigten Betriebsmittel aus dem Beschlag der Masse freizugeben. Wird im Zusammenhang mit einer solchen Freigabe zwischen dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter eine den Erfordernissen des § 295 Abs. 2 InsO entsprechende Vereinbarung über abzuführende Beträge geschlossen, haftet die Insolvenzmasse nicht mehr für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsvergütung aus danach vom Schuldner begründeten Arbeitsverhältnissen. Diese hat allein der Schuldner zu erfüllen."

Zum Schicksal sicherungsübereignetem Vorbehaltsgut; BGH, Urteil v. 27.03.2008 - IX ZR 220/05
"Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt." Volltext

Anforderungen an die Tagesordnung der Gläubigerversammlung; BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 104/07
"Die öffentlich bekannt zu machende Tagesordnung der Gläubigerversammlung muss die Beschlussgegenstände zumindest schlagwortartig bezeichnen."

Unwirksamkeit insolvenzzweckwidriger Vereinbarungen; BGH, Urteil v. 20.03.2008 - IX ZR 68/06
"Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung, ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (vgl. § 1 Satz 1 InsO) offenbar zuwiderlaufen, bei denen der Verstoß also für einen verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind."

Nachrangigkeit der Forderung aus Gewinnzusage; BGH, Urteil v. 13.03.2008 - IX ZR 117/07
"Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger."

Verschleiertes Arbeitseinkommen in der Insolvenz; BAG, Urteil v. 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
"Leistet der Insolvenzschuldner einem Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung iSv. § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO, kann der Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift fiktives Arbeitseinkommen zur Masse ziehen. Der Eröffnungsbeschluss wirkt wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Einzelvollstreckungsverfahren. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erfasst nicht die bis zu seiner Zustellung fiktiv aufgelaufenen Lohn- und Gehaltsrückstände."

Aufrechnung in massearmen Insolvenzverfahren; BFH, Urteil v. 04.03.2008 - VII R 10/06
"Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden. Auch eine Aufrechnung gegen einen Vorsteuervergütungsanspruch, der sich aus anteiliger Verwaltervergütung für den Zeitraum bis zur Feststellung der Masseunzulänglichkeit ergibt, ist nicht zulässig, wenn eine entsprechende Teilvergütung vom Insolvenzgericht nicht festgesetzt worden ist (Fortführung des Urteils vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323)."

Prozesskostenhilfe bei Masseunzulänglichkeit; BGH, Beschluss v. 28.02.2008 - IX ZB 147/07
"Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt worden ist."

Zweites Insolvenzverfahren über Schuldnervermögen; AG Göttingen, Beschluss v. 26.02.2008 - 74 IN 304/07
"Während eines laufenden Insolvenzverfahren kann ein erneutes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn ein selbständig tätiger Schuldner einen freigegebenen Geschäftsbetrieb fortführt und Anfechtungsansprüche vorliegen. "

Insolvenzverwalterbestellung und Insolvenzstraftat; BGH, Beschluss v. 31.01.2008 - III ZR 161/07
"Eine Vorstrafe wegen einer Insolvenzstraftat steht der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Insolvenzverwalter im Allgemeinen ohne Rücksicht dar-auf entgegen, ob die Tat im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts stand."

Schadenersatz bei Insolvenzverschleppung; BGH, Urteil v. 18.12.2007 - VI ZR 231/06
"Nimmt die Bundesagentur für Arbeit den Geschäftsführer einer in Insolvenz gefallenen GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung auf Ersatz von ihr geleisteten Insolvenzgeldes aus § 826 BGB in Anspruch, so stellt sich der Einwand des Beklagten, Insolvenzgeld hätte auch bei rechtzeitiger Antragstellung gezahlt werden müssen, als qualifiziertes Bestreiten der Schadensentstehung dar, für die die Bundes-agentur darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Einwand ist nicht nach den Grundsätzen zu behandeln, die beim Vortrag einer Reserveursache oder eines rechtmäßigen Alternativverhaltens gelten."

Kosten bei Nichteröffnung des Verfahrens; BGH, Urteil v. 13.12.2007 - IX ZR 196/06
"Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner.
Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über "die Kosten des Verfahrens" nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters (vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens) aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten auferlegt werden." Volltext

Insolvenzantrag - Insolvenzgrund; BGH, Beschluss v. 29.11.2007 - IX ZB 12/07
"Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig."

Geschäftsführerhaftung - Überschuldung und Sorgfalt; BGH, Urteil v. 29.11.2007 - II ZR 262/06
"Der Insolvenzverwalter genügt seiner Darlegungslast zum Merkmal der Überschuldung, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob und gegebenenfalls welche Abweichungen nach Insolvenzrecht bestehen und dass danach eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Dabei hat er auf den Gegenvortrag des beklagten Geschäftsführers einzugehen.
Zahlungen des Geschäftsführers nach Insolvenzreife sind dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, wenn durch sie größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen (vgl. BGHZ 146, 264, 274f. m. Nachw.)."

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende KfZ-Steuern sind Masseschulden; BFH, Urteile v. 29.08.2007 - IX R 4/07 und IX R 58/06
"Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.12.1953 - II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49).
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 29.08.2007 -IX R 4/07).
Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das Finanzamt nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festzusetzen."

Aufrechnung mit dem Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren; BFH, Urteil v. 17.4.2007 - VII R 34/06
"Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der eigenen Nutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig."

Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase; BFH, Urteil v. 21.11.2006 - VII R 1/06
"Ansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners auf Erstattung von Einkommensteuer gehören nicht zu den in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abgetretenen Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge (Anschluss an das BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391)."
BFH, Beschluss v. 16.05.2008 - VII S 11/08 (PKH)
Wird am Ende der sog. Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt, wirkt diese zwar gemäß § 301 Abs. 1 InsO gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es einem Insolvenzgläubiger vor Erteilung der Restschuldbefreiung verwehrt ist, gegen Ansprüche, die der Schuldner während der Wohlverhaltensphase erwirbt, die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen zu erklären. Dass im Streitfall § 294 Abs. 3 InsO der Aufrechnung durch das FA während der Wohlverhaltensphase entgegensteht, hat das FG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach Steuererstattungsansprüche nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehören (Senatsurteil vom 21. November 2006 VII R 66/05, BFH/NV 2007, 1066), zutreffend verneint.