Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf
Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung
und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ist die Beratungshilfe auf die
Beratung beschränkt.
Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung
Ihrer Rechte vor Gericht. Diese deckt grundsätzlich die Kosten des eigenen
Rechtsanwaltes und der Gerichtskosten, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen
Anwaltes oder der von der Gegenpartei verauslagten Gerichtskosten.
Ob Sie diese Hilfen (Beratungs- oder Prozesskostenhilfe) bekommen, richtet
sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Einkommen und Vermögen. Sofern, das Nettoeinkommen
die Summe der Freibeträge, Aufwendungen für Versicherungen, Wohnung und sonstigen
Verpflichtungen nicht übersteigt, kommt eine PKH-Bewilligung ohne Ratenzahlung
in Betracht. Andernfalls kann die PKH unter Festsetzung von Raten erfolgen.
Bringen Sie diesbezüglich
bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse
zum Erstgespräch mit.
Voraussetzung für die Gewährung von PKH ist ferner,
dass die Rechtsverfolgung (Klage, Klagerverteidigung usw.) hinreichend Aussicht
auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Eine Sach- und Rechtsprüfung ist
damit erforderlich.
Ausgewählte Urteile
zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
keine Beratungshilfe für Anhörungsverfahren im
Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialleistungen, BVerfG, Beschl. v. 30.06.2009 - 1 BvR 470/09
Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren im
Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, BVerfG, Beschl. v. 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Voraussetzungsen der Beratungshilfe für einen außergerichtlichen
Schuldenbereinigungsversuch, BVerfG, Beschl. v. 04.09.2006 - 1 BvR 1911/06
Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergelds nach dem EStG, BVerfG, Beschl. 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Für weitere Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit mir auf!