Mandatsbedingungen
für die online-Rechtsberatung
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten für Anfragen die per Internet-Kontaktformular,
E-Mail oder Fax eingereicht werden und nicht auf ein persönliches
(Beratungs-) Gespräch gerichtet sind.
2. Vertragsschluss
a) Die Anfrage eines Interessenten stellt eine Aufforderung an die Anwaltskanzlei Ochsmann dar, ein Angebot zur rechtlichen
Beratung zu unterbreiten.
Sofern der Gegenstand der Anfrage für eine Onlineberatung eignet ist, erhält
der Interessent unverbindlich und kostenlos per E-Mail oder Fax
ein Angebot über
die Höhe der Gebühren für eine Erstberatung.
Andernfalls erhält der Interessent unverzüglich und kostenlos per
E-Mail oder Fax hierüber eine
Mitteilung, verbunden mit einem Vorschlag, wie das Anliegen bearbeitet werden
kann.
Ein Beratungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent das
unterbreitete Angebot der Anwaltskanzlei Ochsmann annimmt.
b) Der Interessent kann durch ausdrückliche Erklärung bestimmen, dass die Übersendung der Anfrage ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beratungsvertrages enthält. Die Annahme oder Ablehnung dieses Angebotes
erfolgt durch die Anwaltskanzlei Ochsmann unverzüglich, regelmäßig innerhalb von 3 Werktagen.
In der Unterbreitung des Vertragsangebotes soll auch eine Erklärung über
die Höhe der zu vereinbarenden
Kosten erfolgen. Fehlt eine entsprechende Angabe so gilt für die Beratung
eine Gebühr in Höhe
von 120,00 EUR incl. Mehrwertsteuer als vereinbart, soweit nicht Umfang und
Bedeutung der Angelegenheit eine niedrigere oder höhere Vergütung
rechtfertigen.
3. Gebühren
Die Gebühren für die Erstberatung werden gemäß den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) vor der Auskunft vereinbart. Soweit in derselben Angelegenheit die Wahrnehmung der Rechte des Mandanten beauftragt
werden, so wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet.
Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels Überweisung nach Rechnungslegung. Die Einforderung eines
Kostenvorschusses behalten wir uns ausdrücklich vor.
4. Rechtsschutzversicherung
Sofern die Kosten für eine anwaltliche Beratung von der Rechtsschutzversicherung
des Mandanten übernommen werden,
können die entstandenen Kosten direkt mit dieser abrechnet werden.
Hierzu hat der Mandant spätestens mit der Annahme unseres Angebotes den Namen und die Anschrift der
Versicherungsgesellschaft, Versicherungs- oder Schadennummer mitzuteilen. Ist der Interessent nicht selbst
Versicherungsnehmer, sind auch Angaben zum Versicherungsnehmer zu machen.
Die Rechtsschutzversicherer sind nicht verpflichtet alle Gebühren des anwaltlichen Honorars zu erstatten.
Grundsätzlich ist der Mandant verpflichtet das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar aus dem Vertrag mit
dem Anwalt diesem zu zahlen, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung ihm hierauf
Honorarbeträge erstattet. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall vom Mandanten selbst zu tragen.
Der Mandant bleibt auch im Falle der nachträglichen Rücknahme der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung
verpflichtet, sämtliche Gebühren des Rechtsanwalts zu zahlen.
Wird nur ein Teil der Gebühren von der Rechtsschutzversicherung erstattet und besteht Streit darüber, ob die
Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, diesen Teil auch zu tragen, ist der Mandant verpflichtet, den streitigen Teil
zunächst dem Rechtsanwalt gegenüber auszugleichen.
Dieser Anspruch des Rechtsanwaltes ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt durch den Mandanten mit der Führung
einer Klage gegen den Rechtsschutzversicherer beauftragt wird.
5. Bearbeitungsfristen
In der Regel erhält der Mandant die Beratung innerhalb einer Woche nach
Annahme des Angebotes.
Wird eine schnellere Beratung gewünscht, so ist und dies bereits mit der
Schilderung des Sachverhaltes mitteilen!
Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, so erhält der Mandant unverzüglich
hierüber Nachricht, spätestens innerhalb der Wochenfrist nach Satz 1.
Müssen vom Mandanten Fristen eingehalten werden, so sind diese in jedem Fall bereits in der Schilderung des Sachverhalts
mitzuteilen.
6. Haftung
Ich möchte jedem Mandanten eine fachlich fundierte und umfassende Erstberatung zukommen lassen. Hierzu ist es unabdingbar,
dass der Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt wird. Beratungsfehler aufgrund unrichtiger
oder unvollständiger Sachverhaltsdarstellung sind nicht selten. Wir können hierfür keine Haftung
übernehmen (Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Fristversäumnisse die dadurch eintreten, dass
vom Mandanten keine Angaben gemacht wurden gehen zu dessen Lasten.
Soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, wird eine Haftung für Schäden, die aus Anlass oder aufgrund
der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail, Internet) entstehen, ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, die im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnenen Angaben vertraulich zu
behandeln.
Die Rechner der Anwaltskanzlei Ochsmann sind mit aktueller Antiviren-Software
und Firewall ausgestattet. Da es dennoch technisch möglich ist, dass Übertragungen
per E-Mail oder Internet von unbefugten Dritten mitgelesen oder abgefangen
werden, kann keine umfassende Garantie für die Geheimhaltung
von Daten übernommen werden, die der Anwaltskanlei Ochmsann
auf diese Weise erreichen.
8. Gerichtstand
Für Streitigkeiten aus dem online-Beratungsvertrag wird,
soweit gesetzlich zulässig, das Amts- oder Landgericht Zwickau
als örtlich und sachlich zuständig vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll jedoch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung
eine andere Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben
würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht
hätten.
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