Das
Fundament des Rechts ist die Humanität.
Albert Schweitzer
Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht umfasst die
für jedermann geltenden privatrechtlichen Regelungen. Gekennzeichnet
ist dieser Bereich von dem Prinzip der Gleichordnung und Selbstbestimmung,
welches besagt, dass sich die beteiligten privaten Bürger gleichberechtigt
gegenüber stehen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Privatperson zum Teil mächtige
Organisationen wie Banken oder Versicherungen, oder aber große Konzerne
u. ä. gegenüber stehen, das Recht ist insoweit "blind",
und behandelt nach dem geltenden Gesetz "kleine" und "große"
Leute nach gleichem Maß. Bei Streitigkeiten im Bereich des Zivilrechts
haben sich alle den gleichen Regeln zu unterwerfen, unabhängig von
ihrer gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung.
Diese bürgerlichen Streitigkeiten werden im Regelfall vor den ordentlichen
Gerichten ausgetragen. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, d.h. Streitigkeiten
über und aus einem Arbeitsverhältnis werden vor den Arbeitsgerichten
verhandelt. Aber auch diese folgen weitgehend der Verfahrensordnung des
Zivilprozesses, der ZPO.