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Anwaltskanzlei Ochsmann, Conny Ochsmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Zivilrecht

Das Zivilrecht oder Bürgerliche Recht umfasst die für jedermann geltenden privatrechtlichen Regelungen. Gekennzeichnet ist dieser Bereich von dem Prinzip der Gleichordnung und Selbstbestimmung, welches besagt, dass sich die beteiligten Privatpersonen gleichberechtigt gegenüber stehen.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Privatperson zum Teil mächtige Organisationen wie Banken oder Versicherungen, oder aber große Konzerne u. ä. gegenüber stehen, das Recht ist insoweit "blind", und behandelt nach dem geltenden Gesetz "kleine" und "große" Leute nach gleichem Maß. 

Bei Streitigkeiten im Bereich des Zivilrechts haben sich alle den gleichen Regeln zu unterwerfen, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung.

Diese bürgerlichen Streitigkeiten werden im Regelfall vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen. Die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, d.h. Streitigkeiten über und aus einem Arbeitsverhältnis werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Aber auch diese folgen weitgehend der Verfahrensordnung des Zivilprozesses, der ZPO.
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