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Anwaltskanzlei Ochsmann, Conny Ochsmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Welche Unterstützung bietet ein Anwalt für Insolvenzverfahren?

Eine Insolvenz anmelden zu müssen ist für alle, ob Kleinunternehmen, Großkonzern oder Privatperson eine existenzbedrohende Situation. Die Folgen einer Insolvenz sind ernst zu nehmen. Denn sie geht für den einen gut aus und einen anderen schlecht. In einer solchen Lage stehe ich Ihnen als Anwalt für Insolvenzverfahren zur Seite.

Dabei kümmere ich mich vornehmlich um die Regelinsolvenz in finanzielle Schwierigkeiten geratener Unternehmen. Aber auch um die Verbraucherinsolvenz von Privatpersonen, um sie nach dem Insolvenzrecht von der Restschuld zu befreien.

Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 bestehen für Verbraucher und Schuldner mit einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Insolvenzgrund ist bei juristischen Personen die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Bei natürlichen Personen ist der Grund die Zahlungsunfähigkeit.

Nach dem Insolvenzrecht sollen die Insolvenzmasse und das restliche Schuldnervermögen zielgerichtet an die Gläubiger verteilt werden. Dabei helfe ich meinen Mandanten häufig als Anwalt für Insolvenzverfahren. Eine Schuldenbereinigung kann außergerichtlich wie auch vor einem Insolvenzgericht stattfinden.

Bei Schulden hilft ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Meine Anwaltskanzlei hilft angesichts einer Insolvenz krisenbefallenen Unternehmen, sie durch eine Reorganisation oder Sanierung neu aufzustellen und dadurch zu gesunden. Dazu steht an erster Stelle immer die Insolvenzberatung.

Sie besprechen mit mir, Ihrem Anwalt für Insolvenzverfahren, das exakte Vorgehen in Ihrem individuellen Insolvenzfall. Sie bekommen von mir aber auch Informationen, um die Insolvenz nach dem Insolvenzrecht selbst anmelden zu können, was danach passiert und was der Insolvenzantrag für Sie bedeutet. Allerdings kann ich Ihnen als Anwalt für Insolvenzverfahren auch helfen, die Insolvenz komplett abzuwenden.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens soll immer dann erfolgen, wenn für die Gläubigergesamtheit keine Aussicht auf die vollständige Befriedigung besteht. Liegt nach dem Insolvenzrecht ein Insolvenzgrund vor, stellt sich die Frage nach der richtigen Verfahrensart. In der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens können irreversible Fehler gemacht werden, die zum Scheitern des Verfahrens und damit nicht zur Erlangung der Restschuldbefreiung führen können.

Aufgrund meiner Erfahrungen aus den Aktivitäten für Schuldner, Gläubiger und Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes kann ich Ihre Interessen optimal verfolgen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
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